Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildeneden mitwirken
Am Arbeitsplatz ausbilden
Lernen fördern
Ausbildung in der Gruppe
Ausbildung durchführen
Ausbildung beenden
Voraussetzung
Zur Prüfung ist zugelassen, wer die fachliche Eignung zum Ausbilder im Sinne des § 30 BBiG nachweist.
Zugelassen wird auch, wer die übrigen Zulassungsvoraussetzungen zu einer anerkennaten Fortbildungprüfung nach GG 53, 54 BBiG erfüllt, für die die Abschlussprüfung das Bestehen der AEVO-Prüfung voraussetzt.